öffentlicher Personennahverkehr

    Öffentlicher Personennahverkehr

    Beschreibung

    Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er dient der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien- und im Bedarfsverkehr. Dies ist dann der Fall, wenn die Mehrzahl der Fahrgäste eine Reiseweite von maximal 50 km hat oder die Gesamtfahrzeit eine Stunde nicht übersteigt.

    Der ÖPNV soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen des Landes und damit sowohl in den Städten als auch in den dünnbesiedelten ländlichen Räumen sicherstellen. Er dient damit der Sicherstellung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen. Erforderlich ist eine bedarfsgerechte Anbindung der Wohn- und Arbeitsstätten ebenso wie der öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie der Erholungsgebiete und touristischen Ziele mit Verkehrsmitteln des ÖPNV.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Öffentlicher Personennahverkehr

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte (Rostock, Schwerin) im jeweils eigenen Wirkungskreis

    Ansprechpartner

    Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Regionalentwicklung

    Beschreibung

    Regionalentwicklung ist ein Teil der Raumordnung und dient der Schaffung, Gestaltung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen. Neben den klassischen Instrumenten der Raumordnung, wie Landesentwicklungsplan oder Regionalplan, unterstützt die Regionalentwicklung durch informelle Zusammenarbeit in thematischen Netzwerken die wirtschaftliche Entwicklung in einer Region. Die Regionalentwicklung im Landkreis Nordwestmecklenburg konzentriert sich auf die Themen Regionalplanung, Wirtschaftsstandort, ländliche Entwicklung, Tourismus, Erneuerbare Energien und Mobilität.

    Förderung ländlicher Raum

    Unsere Aufgaben:

    Bewilligungsbehörde für die Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich, einschließlich Dorferneuerung und ländlicher Wegebau auf der Grundlage eines zu erarbeitenden integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) als Voraussetzung für eine Förderung ab 2014

    Beratung - Antragsbearbeitung - Bewilligung und Controlling der Maßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grevesmühlen
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen
    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2017

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English