Öffentlicher Personennahverkehr
Beschreibung
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er dient der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien- und im Bedarfsverkehr. Dies ist dann der Fall, wenn die Mehrzahl der Fahrgäste eine Reiseweite von maximal 50 km hat oder die Gesamtfahrzeit eine Stunde nicht übersteigt.
Der ÖPNV soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen des Landes und damit sowohl in den Städten als auch in den dünnbesiedelten ländlichen Räumen sicherstellen. Er dient damit der Sicherstellung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen. Erforderlich ist eine bedarfsgerechte Anbindung der Wohn- und Arbeitsstätten ebenso wie der öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie der Erholungsgebiete und touristischen Ziele mit Verkehrsmitteln des ÖPNV.
zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte (Rostock, Schwerin) im jeweils eigenen Wirkungskreis
Ansprechpartner
Fachdienst 02 - Stabstelle Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Stichwörter
Breitband, Breitbandausbau, Integration, Klimaschutz, Kulturförderung, Öffentlicher Personennahverkehr, Verkehrsplanung, Welcome Center, Wirtschaftsförderung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2017