Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung
Beschreibung
Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen
(Gelegenheitsverkehr, Ferienzielreisen, Mietomnibus, Ausflugsfahrten)
zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 03871 115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen, die der Antrag auf Erteilung der Genehmigung enthalten soll, ergeben sich im Einzelnen aus § 12 PBefG. Mit den Unterlagen muss insbesondere auch der Nachweis der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erbracht werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung erteilt wird, ergeben sich im Einzelnen aus § 13 PBefG. Der Antragsteller muss zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig sein. Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Inland haben. Es dürfen durch den beantragten Verkehr keine öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 4 Abs. 3 PBefG
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
3 Monate, kann um 3 Monate verlängert werden (§ 15 Abs. 1 PBefG)
Kosten
100,00 bis 1.465,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 26.04.2017
Stichwörter
Busliniengenehmigung