Verkehr mit Obussen Genehmigung Erteilung

    Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung

    Beschreibung

    Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen

    (Gelegenheitsverkehr, Ferienzielreisen, Mietomnibus, Ausflugsfahrten)

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte

    Zuständigkeit

    Landkreise und kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Für Pruchten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die Unterlagen, die der Antrag auf Erteilung der Genehmigung enthalten soll, ergeben sich im Einzelnen aus § 12 PBefG. Mit den Unterlagen muss insbesondere auch der Nachweis der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erbracht werden.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung erteilt wird, ergeben sich im Einzelnen aus § 13 PBefG. Der Antragsteller muss zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig sein. Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Inland haben. Es dürfen durch den beantragten Verkehr keine öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate, kann um 3 Monate verlängert werden (§ 15 Abs. 1 PBefG)

    Kosten

    100,00 bis 1.465,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 26.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Stichwörter

    Busliniengenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de