Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Räum- und Streupflicht - Sicherstellung

    Beschreibung

    Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen. Die Winterdienstpflicht innerhalb geschlossener Ortslagen ergibt sich aus § 50 StrWG - MV.

    Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden Grundstücke sowie der durch die Straße erschlossenen Grundstücke zu den entstehenden Kosten heranzuziehen (§ 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG - MV).

    Zur Reinigung gehört die Schneeräumung auf den Gehwegen und Überwegen für Fußgänger sowie bei Schneeglätte und Glatteis das Bestreuen der Gehwege und Fußgängerüberwege. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze (§ 50 Abs. 2 StrWG - MV).

    Die Reinigungspflichtigen haben im Übrigen die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (§ 50 Abs. 3 StrWG - MV).

    Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommerns stellt keine Anforderungen an das zu verwendende Streumittel. Lediglich in § 50 Abs. 5 StrWG - MV wird der allgemeine Grundsatz aufgestellt, dass bei der Winterdienstpflicht den Belangen des Umweltschutzes angemessen Rechnung zu tragen ist.

    Ordnungswidrigkeiten

    Nach § 61 Abs. 1 Nr. 7 StrWG - MV handelt ordnungswidrig, wer die ihm durch eine Satzung auferlegte oder von ihm übernommene Winterdienstpflicht nicht erfüllt, sofern die Satzung auf diese Vorschrift verweist.

    Zu beachten ist, dass die zivilrechtliche Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht weiterhin bestehen bleibt.

    zuständige Stelle

    • innerorts: Verwaltung der betroffenen Kommune
    • außerorts: der für die jeweilige Straße zuständige Baulastträger

    Ansprechpartner

    Feuerwehr und Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2020 (von: Hein, Martina)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.04.2017

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2017 (von: Runge, Janett)

    Technisch geändert am 14.07.2023 (von: Rung, Natalie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)