Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Räum- und Streupflicht - Sicherstellung

    Beschreibung

    Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen. Die Winterdienstpflicht innerhalb geschlossener Ortslagen ergibt sich aus § 50 StrWG - MV.

    Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden Grundstücke sowie der durch die Straße erschlossenen Grundstücke zu den entstehenden Kosten heranzuziehen (§ 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG - MV).

    Zur Reinigung gehört die Schneeräumung auf den Gehwegen und Überwegen für Fußgänger sowie bei Schneeglätte und Glatteis das Bestreuen der Gehwege und Fußgängerüberwege. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze (§ 50 Abs. 2 StrWG - MV).

    Die Reinigungspflichtigen haben im Übrigen die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (§ 50 Abs. 3 StrWG - MV).

    Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommerns stellt keine Anforderungen an das zu verwendende Streumittel. Lediglich in § 50 Abs. 5 StrWG - MV wird der allgemeine Grundsatz aufgestellt, dass bei der Winterdienstpflicht den Belangen des Umweltschutzes angemessen Rechnung zu tragen ist.

    Ordnungswidrigkeiten

    Nach § 61 Abs. 1 Nr. 7 StrWG - MV handelt ordnungswidrig, wer die ihm durch eine Satzung auferlegte oder von ihm übernommene Winterdienstpflicht nicht erfüllt, sofern die Satzung auf diese Vorschrift verweist.

    Zu beachten ist, dass die zivilrechtliche Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht weiterhin bestehen bleibt.

    zuständige Stelle

    • innerorts: Verwaltung der betroffenen Kommune
    • außerorts: der für die jeweilige Straße zuständige Baulastträger

    Ansprechpartner

    Straßenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Haselstraße 4

    18273 Güstrow

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltesteller "Am Eicheneck"
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03843 6933-0

    Fax: 03843 6933-32

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Güstrow-Land

    Empfänger: Amt Güstrow-Land

    IBAN: DE95 1406 1308 0000 7698 00

    BIC: GENODEF1GUE

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Güstrow

    Amt Güstrow-Land

    Empfänger: Amt Güstrow-Land

    IBAN: DE41 1305 0000 0620 0012 08

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Amt Güstrow-land

    Empfänger: Amt Güstrow-land

    IBAN: DE06 1203 0000 1020 6123 94

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Haselstraße 4

    18273 Güstrow

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    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

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    • Haltestelle: Bushaltesteller "Am Eicheneck"
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de