Verkehrszeichen - Aufstellung
Beschreibung
Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).
Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte
- Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen
außerdem
- Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.
Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt.
Ansprechpartner
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - Handwerker Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - sozialer Dienst Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 StVO (ruhender Verkehr) Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 22 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Querung der Brücke in Wieck mit dem KFZ Ärztliche Bescheinigung über den Zustand der Stomaversorgung Nutzungsgenehmigung für KFZ Antrag auf Sondernutzung von öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Grünflächen und dem Hafenbereich Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Parkausweise
Adresse
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Domstraße 12
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark
Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: tiefbau@greifswald.de
Stichwörter
Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.
Für die Autobahnen und davon abzweigende Kraftfahrstraßen ist dies das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, für die Bundes- und die Landesstraßen sind dies die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund. Die Landkreise, Gemeinden und Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreis- bzw. Gemeindestraßen auf ihrem Gebiet.
Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung in § 5b Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 21.04.2017