Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen - Aufstellung

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).

    Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte

    • Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen

    außerdem

    • Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.

    Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038331 61-0

    Fax: 038331 61-125

    E-Mail: gemeinde@suederholz.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Lastschriftverfahren, Dauerauftrag

    Bankverbindung

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038331 61-113

    Fax: 038331 61-125

    E-Mail: freese@suederholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038331 61-0

    Fax: 038331 61-125

    E-Mail: gemeinde@suederholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wohnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038331 61-0

    Fax: 038331 61-125

    E-Mail: gemeinde@suederholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 61

    18437 Stralsund

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: +49 3831 357-444001

    Telefon Festnetz: 03831 115

    E-Mail: ordnung@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.

    Für die Autobahnen und davon abzweigende Kraftfahrstraßen ist dies das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, für die Bundes- und die Landesstraßen sind dies die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund. Die Landkreise, Gemeinden und Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreis- bzw. Gemeindestraßen auf ihrem Gebiet.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung in § 5b Straßenverkehrsgesetz (StVG).

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 21.04.2017

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de