Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- die Verkehrsführung geändert wurde
- sich Verkehrszeichen widersprechen
- Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
- ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt
Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.
Ansprechpartner
36.4 SG Verkehrsstelle
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3834 8760-9016
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 21.04.2017
Stichwörter
Fußgängerüberweg, Beschilderung, Lichtsignalanlage, Schranke Straße, Absperrgeländer, Straßenmarkierung, Sperrpfosten, Poller, Parkscheinautomat, Ampel, Verkehrsschilder