Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen

    Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus

    • einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
    • einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.

    Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet. Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

    In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

    Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.  

    Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.

    Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.

    Ansprechpartner

    36.2 SG Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedländer Landstraße 21 d

    17389 Anklam

    Hausanschrift

    An der Kürassierkaserne 9

    17309 Pasewalk

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03834 8760-3690(Standort Anklam)

    Telefon Festnetz: 03834 8760-3648(Standort Pasewalk | oder -3649, -3650, -3651)

    Fax: 03834 8760-93601

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2014

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
    • gegebenenfalls Fahrzeugbrief, sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
    • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU); entfällt bei Fahrzeugen, deren erste HU noch nicht fällig war oder
    • bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
    • bisherige Kennzeichen zur Entstempelung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister beziehungsweise Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:

    • Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
    • Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
    • Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
    • Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 27.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2017

    Technisch geändert am 27.12.2024

    Stichwörter

    Änderung Kennzeichen Anhänger, Kennzeichen Fahrzeug, Kfz-Kennzeichen, Kennzeichen, Nummernschild, Änderung Kfz-Kennzeichen, Änderung Kraftfahrzeugkennzeichen, Änderung Nummernschild, Änderung Kennzeichen Fahrzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021