Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus
- einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
- einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.
Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet. Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.
Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.
Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Formulare
Einzugsermächtigung - KFZ-Steuer Formular
Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeuges
KFZ-Zulassung: Hinweise für den Antragsteller
Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin, Hansestadt
Adresse
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlzugang über Rückseite des Gebäudes
Öffnungszeiten
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Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)
Fax: +49 395 57087-64700(Regionalstandort Demmin)
E-Mail: buergerbuero-dm@lk-seenplatte.de
Internet
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt
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Fax: +49 395 57087-65700(Regionalstandort Neubrandenburg)
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)
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Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)
Fax: +49 395 57087-62700(Regionalstandort Waren)
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erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- gegebenenfalls Fahrzeugbrief, sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU); entfällt bei Fahrzeugen, deren erste HU noch nicht fällig war oder
- bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- bisherige Kennzeichen zur Entstempelung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister beziehungsweise Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Kraftfahrzeugkennzeichen - Änderung LK MSE
Grundsätzlich sind vorzulegen:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung für den zukünftigen Fahrzeughalter,
- Vollmacht, falls der zukünftige Fahrzeughalter die Zulassung nicht alleine vornehmen kann,
- Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren
- bei Zulassung auf behinderte Personen: Schwerbehindertenausweis
- bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
- bei Zulassung auf Vereine: Vereinsregister und Personalausweis des Vorstandsvorsitzenden
- bei Zulassung auf minderjährige Personen: Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten und Personalausweise derer
Achtung: Wenn Sie in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Amt Malchin am Kumerower See, Amt Penzliner Land, Amt Röbel-Müritz, Amt Stargarder Land, Amt Stavenhagen, Amt Woldegk, Stadt Dargun oder im Amtsbereich Friedland wohnen, müssen Sie nicht in jedem Fall zu uns in die kreisliche Kfz-Zulassungsstelle kommen. Und zwar, wenn Sie innerhalb dieser Gemeinde oder dieses Amtsbereiches umziehen oder wenn Sie aus dem Kreisgebiet zuziehen.
Voraussetzung ist, dass Ihr Kraftfahrzeug in unserer Zulassungsstelle bereits gemeldet ist! Auch wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, können Sie als Einwohner der obigen Gemeinden die Abmeldung in den Einwohnermeldeämtern in der Nähe Ihres Wohnortes erledigen. Auch hier ist wieder die Voraussetzung, dass das betreffende Fahrzeug bereits bei uns im Kreis registriert ist. Dazu sind die Kfz-Papiere (Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1) und die Nummernschilder in das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro mitzubringen. Bei fehlenden Dokumenten oder Kennzeichen müssen Sie allerdings die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Kraftfahrzeugkennzeichen - Änderung LK MSE
Grundsätzlich sind vorzulegen:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung für den zukünftigen Fahrzeughalter,
- Vollmacht, falls der zukünftige Fahrzeughalter die Zulassung nicht alleine vornehmen kann,
- Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren
- bei Zulassung auf behinderte Personen: Schwerbehindertenausweis
- bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
- bei Zulassung auf Vereine: Vereinsregister und Personalausweis des Vorstandsvorsitzenden
- bei Zulassung auf minderjährige Personen: Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten und Personalausweise derer
Achtung: Wenn Sie in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Amt Malchin am Kumerower See, Amt Penzliner Land, Amt Röbel-Müritz, Amt Stargarder Land, Amt Stavenhagen, Amt Woldegk, Stadt Dargun oder im Amtsbereich Friedland wohnen, müssen Sie nicht in jedem Fall zu uns in die kreisliche Kfz-Zulassungsstelle kommen. Und zwar, wenn Sie innerhalb dieser Gemeinde oder dieses Amtsbereiches umziehen oder wenn Sie aus dem Kreisgebiet zuziehen.
Voraussetzung ist, dass Ihr Kraftfahrzeug in unserer Zulassungsstelle bereits gemeldet ist! Auch wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, können Sie als Einwohner der obigen Gemeinden die Abmeldung in den Einwohnermeldeämtern in der Nähe Ihres Wohnortes erledigen. Auch hier ist wieder die Voraussetzung, dass das betreffende Fahrzeug bereits bei uns im Kreis registriert ist. Dazu sind die Kfz-Papiere (Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1) und die Nummernschilder in das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro mitzubringen. Bei fehlenden Dokumenten oder Kennzeichen müssen Sie allerdings die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen.
Voraussetzungen
- keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:
- Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
- Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
- Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
- Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.
Weitere Informationen
- Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Kennzeichenmitnahme und besonderen Kennzeichen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 27.12.2024
Stichwörter
Änderung Kennzeichen Anhänger, Kennzeichen Fahrzeug, Kfz-Kennzeichen, Kennzeichen, Nummernschild, Änderung Kfz-Kennzeichen, Änderung Kraftfahrzeugkennzeichen, Änderung Nummernschild, Änderung Kennzeichen Fahrzeug