Vermittlerregister Änderung

    Daten im Vermittlerregister - Änderung

    Die im Vermittlerregister nach § 11a Gewerbeordnung (GewO) Eintragungspflichtigen haben der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

    Beschreibung

    Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34e, 34f, 34h und 34i GewO müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen. Soweit sich Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben ergeben, haben sie diese unverzüglich ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstraße 48

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz hinter dem Gebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Ende der Katharinenstraße
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 5597-0

    Fax: +49 395 5597-510

    E-Mail: info@neubrandenburg.ihk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formular Änderung der Registerdaten

    Voraussetzungen

    Änderung der eintragungspflichtigen Daten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Einreichung der geänderten Daten per Formular
    • Einpflege erfolgt durch die zuständige IHK

    Fristen

    Die Meldung hat unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.

    Kosten

    siehe Gebührentarif der Industrie- und Handelskammern

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 14.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de