Gleichwertigkeit Feststellung Befähigungs- und Ausbildungsnachweise nach § 13c Gewerbeordnung

    Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler; ausländische Berufsqualifikation anerkennen

    Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.

    Beschreibung

    Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.

    zuständige Stelle

    Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Internet

    Formulare

    Anfrage Sachkundeprüfung

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt der Prüfling den Nachweis, dass er über die fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung der Tätigkeiten als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung erforderlich sind.

     Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:

    1. Kundenberatung
    2. fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
    3. Finanzierung und Kreditprodukte

    Kosten

    Sachkundeprüfung IHK: 200 bis 310 Euro - je nachdem, ob sowohl ein mündlicher und ein schriftlicher oder nur ein Prüfungsteil abgelegt wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 16.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Nostrifizierung, Berufsausbildung, Gewerbe, Finanzanlagenvermittler, Kenntnisprüfung, Security, Arbeit, Immobiliardarlehensvermittler, Gleichwertigkeitsprüfung, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Berufsanerkennung, Ausbildung, Versicherungsmakler, berufliche Anerkennung, Eignungsprüfung, Anerkennen, Anerkennungsbescheid, Anerkennungsverfahren, Drittstaat, Sachkundenachweis, Bewacher, Berufsabschluss, Konformitätsbescheinigung, Versicherungsberater, Qualifikationsanalyse, Wachmann, ausländische Qualifikation, Anerkennung, ausländischer Beruf, EU/EWR/Schweiz, Anerkennung in Deutschland, Anlagevermittler, Anerkennungsgesetz, Nostrifikation, Beruf, Vermögensberater, Gleichwertigkeit, Erlaubnis, Berufszugang, Erlaubnispflichtig, Gewerbeordnung, ausländischer Abschluss, Anpassungslehrgang, Befähigungsnachweis, Bewachungsgewerbe, Honorar-Finanzanlagenberater, Berufsqualifikation, Zeugnisbewertung, Richtlinie 2005/36/EG, Berufsanerkennungsrichtlinie, Sicherheitsdienst, Gleichwertigkeitsfeststellung, Sicherheitsmann, Versicherungsvertreter, Sachkunde, Gleichwertigkeitsbescheid, Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English