Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.
Beschreibung
Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.
zuständige Stelle
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0385 5103999
Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)
Telefon Festnetz: 0385 51030
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Internet
Formulare
Anfrage Sachkundeprüfung
erforderliche Unterlagen
Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt der Prüfling den Nachweis, dass er über die fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung der Tätigkeiten als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung erforderlich sind.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:
- Kundenberatung
- fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
- Finanzierung und Kreditprodukte
Kosten
Sachkundeprüfung IHK: 200 bis 310 Euro - je nachdem, ob sowohl ein mündlicher und ein schriftlicher oder nur ein Prüfungsteil abgelegt wird.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 16.07.2019
Stichwörter
Sicherheitsmann, Vermögensberater, Erlaubnispflichtig, Berufszugang, Gewerbe, Versicherungsvertreter, Immobiliardarlehensvermittler, Finanzanlagenvermittler, Anerkennung, Honorar-Finanzanlagenberater, Anerkennung in Deutschland, Anerkennungsverfahren, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Anlagevermittler, Berufsanerkennung, Ausbildung, Gleichwertigkeitsbescheid, Konformitätsbescheinigung, Drittstaat, Kenntnisprüfung, Anerkennungsgesetz, Anerkennungsbescheid, Sachkundenachweis, Arbeit, ausländischer Beruf, Anpassungslehrgang, Berufsqualifikation, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Berufsabschluss, Anerkennen, Nostrifizierung, Berufsanerkennungsrichtlinie, Richtlinie 2005/36/EG, Eignungsprüfung, Gleichwertigkeit, berufliche Anerkennung, Beruf, Wachmann, Gewerbeordnung, EU/EWR/Schweiz, ausländischer Abschluss, ausländische Qualifikation, Qualifikationsanalyse, Gleichwertigkeitsprüfung, Nostrifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, Zeugnisbewertung, Berufsausbildung, Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Bewachungsgewerbe, Bewacher, Befähigungsnachweis, Sachkunde, Sicherheitsdienst, Erlaubnis, Security