Gleichwertigkeit Feststellung Befähigungs- und Ausbildungsnachweise nach § 13c Gewerbeordnung

    Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler; ausländische Berufsqualifikation anerkennen

    Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.

    Beschreibung

    Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.

    zuständige Stelle

    Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt der Prüfling den Nachweis, dass er über die fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung der Tätigkeiten als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung erforderlich sind.

     Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:

    1. Kundenberatung
    2. fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
    3. Finanzierung und Kreditprodukte

    Kosten

    Sachkundeprüfung IHK: 200 bis 310 Euro - je nachdem, ob sowohl ein mündlicher und ein schriftlicher oder nur ein Prüfungsteil abgelegt wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 16.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Sicherheitsmann, Vermögensberater, Erlaubnispflichtig, Berufszugang, Gewerbe, Versicherungsvertreter, Immobiliardarlehensvermittler, Finanzanlagenvermittler, Anerkennung, Honorar-Finanzanlagenberater, Anerkennung in Deutschland, Anerkennungsverfahren, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Anlagevermittler, Berufsanerkennung, Ausbildung, Gleichwertigkeitsbescheid, Konformitätsbescheinigung, Drittstaat, Kenntnisprüfung, Anerkennungsgesetz, Anerkennungsbescheid, Sachkundenachweis, Arbeit, ausländischer Beruf, Anpassungslehrgang, Berufsqualifikation, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Berufsabschluss, Anerkennen, Nostrifizierung, Berufsanerkennungsrichtlinie, Richtlinie 2005/36/EG, Eignungsprüfung, Gleichwertigkeit, berufliche Anerkennung, Beruf, Wachmann, Gewerbeordnung, EU/EWR/Schweiz, ausländischer Abschluss, ausländische Qualifikation, Qualifikationsanalyse, Gleichwertigkeitsprüfung, Nostrifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, Zeugnisbewertung, Berufsausbildung, Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Bewachungsgewerbe, Bewacher, Befähigungsnachweis, Sachkunde, Sicherheitsdienst, Erlaubnis, Security

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de