Gleichwertigkeit Feststellung Befähigungs- und Ausbildungsnachweise nach § 13c Gewerbeordnung

    Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler; ausländische Berufsqualifikation anerkennen

    Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.

    Beschreibung

    Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.

    zuständige Stelle

    Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt der Prüfling den Nachweis, dass er über die fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung der Tätigkeiten als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung erforderlich sind.

     Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:

    1. Kundenberatung
    2. fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
    3. Finanzierung und Kreditprodukte

    Kosten

    Sachkundeprüfung IHK: 200 bis 310 Euro - je nachdem, ob sowohl ein mündlicher und ein schriftlicher oder nur ein Prüfungsteil abgelegt wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 16.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Nostrifizierung, Berufsausbildung, Gewerbe, Finanzanlagenvermittler, Kenntnisprüfung, Security, Arbeit, Immobiliardarlehensvermittler, Gleichwertigkeitsprüfung, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Berufsanerkennung, Ausbildung, Versicherungsmakler, berufliche Anerkennung, Eignungsprüfung, Anerkennen, Anerkennungsbescheid, Anerkennungsverfahren, Drittstaat, Sachkundenachweis, Bewacher, Berufsabschluss, Konformitätsbescheinigung, Versicherungsberater, Qualifikationsanalyse, Wachmann, ausländische Qualifikation, Anerkennung, ausländischer Beruf, EU/EWR/Schweiz, Anerkennung in Deutschland, Anlagevermittler, Anerkennungsgesetz, Nostrifikation, Beruf, Vermögensberater, Gleichwertigkeit, Erlaubnis, Berufszugang, Erlaubnispflichtig, Gewerbeordnung, ausländischer Abschluss, Anpassungslehrgang, Befähigungsnachweis, Bewachungsgewerbe, Honorar-Finanzanlagenberater, Berufsqualifikation, Zeugnisbewertung, Richtlinie 2005/36/EG, Berufsanerkennungsrichtlinie, Sicherheitsdienst, Gleichwertigkeitsfeststellung, Sicherheitsmann, Versicherungsvertreter, Sachkunde, Gleichwertigkeitsbescheid, Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English