Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

    Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler

    Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Darlehensnehmer erforderlich ist. Unter derselben Voraussetzung ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Nebenbestimmungen zulässig.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz bzw. Ihren Geschäftssitz zuständige Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Internet

    Formulare

    Anfrage Erlaubnisbeantragung

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    • Gegebenenfalls Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO), Auskunft des Insolvenzgerichtes, ob Verfahren eröffnet wurden
    • Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflicht nach § 34i Abs. 2 Nr.3 GewO, §§ 9ff. ImmVermV oder einer gleichwertigen Garantie
    • Sachkundenachweis für Immobiliardarlehnsvermittler
    • Gegebenenfalls Gewerbeanmeldung, Auszug Handelsregister

    Formulare

    Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, gegebenenfalls auch über das Internet.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit.
    • Ihre Vermögensverhältnisse sind geordnet (kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis bzw. kein Insolvenzverfahren).
    • Sie haben eine entsprechende Berufshaftpflicht abgeschlossen, bzw. besitzen eine gleichwertige Garantie.
    • Sie verfügen über die erforderliche Sachkunde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 34i Gewerbeordnung (GewO), §§ 1 - 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)

    Fristen

    Im Regelfall 3 Monate

    Kosten

    • Für die Erteilung der Erlaubnis zur Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34i Abs. 1 bzw. Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 GewO oder im vereinfachten Verfahren nach § 160 Abs. 2 GewO wird von der zuständigen Stelle eine Verwaltungsgebühr zwischen 220 bis 300 Euro erhoben.
    • Sachkundeprüfung 200 bis 310 Euro
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 13 Euro
    • Führungszeugnis 13 Euro 

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Die zuständige Industrie- und Handelskammer untertsützt bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Vermittler, Erlaubnispflichtige Gewerbe, Immobilien, Kredit, Finanzierungshilfen, Gewerbe, Darlehen, Zulassung, Grundstück

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de