Vergnügungssteuer zahlen
Beschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die von einer Gemeinde auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung erhoben wird. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.
Die Gemeinden normieren in ihren Satzungen regelmäßig, dass der Vergnügungssteuer die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen unterliegen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
- Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
- sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden,
- gewerbliche Filmvorführungen,
- das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
- das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.
Darüber hinaus legen die gemeindlichen Satzungen fest, ob bestimmte Veranstaltungen von der Steuerpflicht ausgenommen sind (z. B. karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen).
Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Kämmerei
Aktuelles
Das Amt Peenetal/Loitz liegt nördlich im Landkreis Vorpommern-Greifswald und gehört diesem seit der Kreisgebietsreform vom 4. September 2011 an. Erreichbar ist das Amt über die Autobahn A 20, Abfahrt Grimmen Ost bzw. Abfahrt Gützkow sowie die Bundesstraßen B 194, B 110 und über die Zielbahnhöfe Greifswald und Demmin.
Beschreibung
Der Verwaltungssitz befindet sich im Rathaus der Stadt Loitz.
Sehens- und Wissenswertes gibt es im und um das Amt allerhand. Von kultureller und geschichtlicher Bedeutung sind vor allem die Kirchen, Gutshäuser, Reste der Stadtbefestigung, alte Speicher sowie das Steintor und der historische Bahnhof in Loitz.
Für Wasserratten ist ebenfalls einiges geboten: der Hafen zur Marina Loitz mit einem Kanuverleih, den Wasserwanderrastplätzen Sophienhof und Zeitlow, das Naturbad in Loitz sowie der Kanupausenplatz Alt-Jargenow. Wassersportler kommen hier also voll auf ihre Kosten. Für Übernachtungsgäste stehen beispielsweise Wohnmobil- und Zeltplätze am Hafen zur Verfügung, genau das Richtige für einen Aktivurlaub mit Wassersport. Auch Naturliebhaber finden im Amt Peenetal/Loitz etwas.
Das Naturschutzgebiet „Schwingetal“ mit Großdolmenlandschaft und der Landschafts- und Naturpark „Flusslandschaft Peenetal“ sind die richtige Adresse für einen Ausflug ins Grüne. Der Naturpark umfasst mit einer Größe von über 30000 Hektar, das sich von West nach Ost erstreckende Peenetal. Er ist gelegen zwischen dem Kummerower See im Westen und dem Peenestrom im Osten und grenzt an die Naturparks „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ sowie die Insel Usedom.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Hinweis: Oder nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
Frau Dunja Totzitzki
Postanschrift
Lange Strasse 83
17121 Loitz
Fax: 039998 153-20
Telefon Festnetz: 039998 153-49
E-Mail: steuern@loitz.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, SEPA-Lastschrift, Rechnung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
STADT LOITZ
Empfänger: STADT LOITZ
IBAN: DE11 1203 0000 0000 3080 07
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.
Die Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 20.09.2016