Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungssteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die von einer Gemeinde auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung erhoben wird. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Die Gemeinden normieren in ihren Satzungen regelmäßig, dass der Vergnügungssteuer die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen unterliegen:

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
    • sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden,
    • gewerbliche Filmvorführungen,
    • das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

    Darüber hinaus legen die gemeindlichen Satzungen fest, ob bestimmte Veranstaltungen von der Steuerpflicht ausgenommen sind (z. B. karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen).

    Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Steuern/Außendienst/Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 38
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038321 66125

    Fax: 038321 66161

    E-Mail: steuern@amt-niepars.de

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Niepars

    Empfänger: Amt Niepars

    IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Stichwörter

    Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Schmidt, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Gewerbe/Brandschutz/Sondernnutzung

    Beschreibung

    Aufgaben

    • Fischereischein -auf Lebenszeit -zeitlich befristet  -Verlängerung zeitlich befristet
    • Gewerbeanmeldung -ummeldung,-abmeldung 
    • Fundbüro
    • Genehmigung Ladenöffnungen
    • Märkte, Ausstellungen
    • Sondernutzung Werbeaufsteller
    • Feuerschutz
    • Feuerwehren

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038321 661-31

    Fax: 038321 661-28

    E-Mail: v.stiller@amt-niepars.de

    Stichwörter

    Feuerwehr, Fischerei, FIschereischein, Fundbüro, Fundtiere, Fundwesen, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbemeldestelle, Märkte, Sondernutzung

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Schmidt, Anja)

    Technisch geändert am 21.05.2024 (von: Schmidt, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/Stadt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.

    Die Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 20.09.2016

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2016 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 14.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)