Vergnügungssteuer zahlen
Beschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die von einer Gemeinde auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung erhoben wird. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.
Die Gemeinden normieren in ihren Satzungen regelmäßig, dass der Vergnügungssteuer die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen unterliegen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
- Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
- sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden,
- gewerbliche Filmvorführungen,
- das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
- das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.
Darüber hinaus legen die gemeindlichen Satzungen fest, ob bestimmte Veranstaltungen von der Steuerpflicht ausgenommen sind (z. B. karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen).
Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Kröpelin
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Markt
Anzahl: 30 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Kröpelin
Linie:- Regionalbahn: 11
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Gutteck (Bürgermeister)
Frau Susann Bensler (Sekretärin)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Kröpelin
Empfänger: Stadt Kröpelin
IBAN: DE16 1203 0000 0000 1022 77
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock
Stadt Kröpelin
Empfänger: Stadt Kröpelin
IBAN: DE36 1305 0000 0530 0010 12
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Stadt Kröpelin
Empfänger: Stadt Kröpelin
IBAN: DE45 1406 1308 0003 7006 82
BIC: GENODEF1GUE
Bankinstitut: Volks- und Raiffeisenbank Güstrow
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.
Die Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 20.09.2016