Vergnügungsteuer Erhebung

    Vergnügungssteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die von einer Gemeinde auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung erhoben wird. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Die Gemeinden normieren in ihren Satzungen regelmäßig, dass der Vergnügungssteuer die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen unterliegen:

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
    • sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden,
    • gewerbliche Filmvorführungen,
    • das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

    Darüber hinaus legen die gemeindlichen Satzungen fest, ob bestimmte Veranstaltungen von der Steuerpflicht ausgenommen sind (z. B. karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen).

    Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 33

    18273 Güstrow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 8  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkdeck Baustraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Markt / Fürstenhof
      Anzahl: 6  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Markt
      Linie:
      • Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
    • Haltestelle: Bahnhof Güstrow
      Linien:
      • Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
      • S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Barlachstadt Güstrow

    Empfänger: Barlachstadt Güstrow

    IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Formulare

    Anmeldung von Spielgeräten für die Vergnügungssteuererhebung

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 33

    18273 Güstrow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkdeck Baustraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 8  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Markt / Fürstenhof
      Anzahl: 6  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Güstrow
      Linien:
      • S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
      • Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
    • Haltestelle: Haltestelle Markt
      Linie:
      • Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Barlachstadt Güstrow

    Empfänger: Barlachstadt Güstrow

    IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Formulare

    Anmeldung von Spielgeräten für die Vergnügungssteuererhebung

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/Stadt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.

    Die Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 20.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English