Vergnügungssteuer zahlen
Beschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die von einer Gemeinde auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung erhoben wird. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.
Die Gemeinden normieren in ihren Satzungen regelmäßig, dass der Vergnügungssteuer die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen unterliegen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
- Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
- sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden,
- gewerbliche Filmvorführungen,
- das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
- das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.
Darüber hinaus legen die gemeindlichen Satzungen fest, ob bestimmte Veranstaltungen von der Steuerpflicht ausgenommen sind (z. B. karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen).
Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Dummerstorf
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: 1h mit Parkuhr
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: 1h mit Parkuhr
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Busverbindung
Bus: Linie 113
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Termine nach Vereinbarung!
Kontakt
Telefon Festnetz: 038208 628-0
Fax: 038208 628-60
E-Mail: info@dummerstorf.de(Zentrale Informations-E-Mail Adresse)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.
Die Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 20.09.2016