Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer - Festsetzung

    Beschreibung

    Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

    Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Ansprechpartner

    Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74 und 75

    17398 Ducherow

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039727 25057

    E-Mail: info@amt-anklam-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    entsprechend der Satzung der Gemeinde

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Hausnummernvergabe, Hausnummervergabe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de