Hausnummer - Festsetzung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung
Hausnummern vergibt das Stadtbauamt, Abteilung Geoinformation und Vermessung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, auf schriftlichen Antrag des*der Grundstückseigentümers*in, des*der Erbbauberechtigten oder eines*einer Bevollmächtigten auf Grundlage der Satzung über die Vergabe von Straßennamen- und Hausnummernschildern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Die Hausnummer wird nach Erteilung der Baugenehmigung oder im vereinfachten Genehmigungsverfahren vergeben (§ 3 Abs. 1 S. 5 der Satzung).
Antragstellung und Pflichten der Eigentümer*innen:
Die Eigentümer*innen von Grundstücken haben im Zuge eines Bauantrags bzw. vor Nutzungsbeginn eines Gebäudes die Vergabe einer Hausnummer bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu beantragen. Es besteht dabei kein Anspruch auf Erteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Die Hausnummernvergabe ist gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gebührenpflichtig (§ 8 der Satzung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
60.3 Geoinformation und Vermessung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 3153
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4151(Sekretariat)
Fax: +49 3834 8536-4184
E-Mail: vermessung@greifswald.de
Kontaktperson
Frau Sabine Hellwich (Abteilungsleitung)
Formulare
Antrag zur Vergabe einer Hausnummer
Beantragung der Vergabe/änderung einer/von Hausnummer/n für das Einfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus/Reihenhaus/ Doppelhaus/ Eckhaus des Grundstück.es...
Stichwörter
Digitale Daten, Digitale Stadtgrundkarte, Festpunkte, Geobasisdaten, Geoinformation, Geoportal, Hausnummer, Hausnummernantrag, Hausnummernvergabe, Höhendaten, Höhenfestpunkte, Lagefestpunkte, Mietspiegel, Vermessung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung
Antrag (Formular beigefügt)
Voraussetzungen
Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung
Es wird die Baugenehmigung benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung
Entsprechend der gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beträgt die Gebühr 57,70 bis 86,60 Euro .
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016
Stichwörter
Hausnummernvergabe, Hausnummervergabe