Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer - Festsetzung

    Beschreibung

    Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

    Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung

    Hausnummern vergibt das Stadtbauamt, Abteilung Geoinformation und Vermessung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, auf schriftlichen Antrag des*der Grundstückseigentümers*in, des*der Erbbauberechtigten oder eines*einer Bevollmächtigten auf Grundlage der Satzung über die Vergabe von Straßennamen- und Hausnummernschildern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 

    Die Hausnummer wird nach Erteilung der Baugenehmigung oder im vereinfachten Genehmigungsverfahren vergeben (§ 3 Abs. 1 S. 5 der Satzung).

    Antragstellung und Pflichten der Eigentümer*innen: 
    Die Eigentümer*innen von Grundstücken haben im Zuge eines Bauantrags bzw. vor Nutzungsbeginn eines Gebäudes die Vergabe einer Hausnummer bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu beantragen. Es besteht dabei kein Anspruch auf Erteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer (§ 4 Abs. 1 der Satzung).

    Die Hausnummernvergabe ist gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gebührenpflichtig (§ 8 der Satzung).

    Hausnummern vergibt das Stadtbauamt, Abteilung Geoinformation und Vermessung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, auf schriftlichen Antrag des*der Grundstückseigentümers*in, des*der Erbbauberechtigten oder eines*einer Bevollmächtigten auf Grundlage der Satzung über die Vergabe von Straßennamen- und Hausnummernschildern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 

    Die Hausnummer wird nach Erteilung der Baugenehmigung oder im vereinfachten Genehmigungsverfahren vergeben (§ 3 Abs. 1 S. 5 der Satzung).

    Antragstellung und Pflichten der Eigentümer*innen: 
    Die Eigentümer*innen von Grundstücken haben im Zuge eines Bauantrags bzw. vor Nutzungsbeginn eines Gebäudes die Vergabe einer Hausnummer bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu beantragen. Es besteht dabei kein Anspruch auf Erteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer (§ 4 Abs. 1 der Satzung).

    Die Hausnummernvergabe ist gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gebührenpflichtig (§ 8 der Satzung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Ansprechpartner

    60.3 Geoinformation und Vermessung

    Aktuelles

    Online-Portal für Geodaten, digitale Stadtgrundkarte und thematische Karten Formulare und weitere Hinweise Antrag zur Erstellung eines Auszuges aus der digitalen Stadtkarte Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Antrag zur Vergabe einer Hausnummer Satzung über die Vergabe von Straßennamen und Hausnummern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Mietspiegel 2016  der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Mietspiegel 20 20 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Informationen zum Mietspiegel der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Amtliche Stadtgrundkarte

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
    Anzahl: 250
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
    Anzahl: 22
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
    Anzahl: 273
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Antrag zur Vergabe einer Hausnummer

    Beantragung der Vergabe/änderung einer/von Hausnummer/n für das Einfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus/Reihenhaus/ Doppelhaus/ Eckhaus des Grundstück.es...


    Hinweis 60.3 Vermessung:

    Stichwörter

    Digitale Daten, Digitale Stadtgrundkarte, Festpunkte, Geobasisdaten, Geoinformation, Geoportal, Hausnummer, Hausnummernantrag, Hausnummernvergabe, Höhendaten, Höhenfestpunkte, Lagefestpunkte, Mietspiegel, Vermessung

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung

    Antrag (Formular beigefügt)

    Antrag (Formular beigefügt)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung

    Es wird die Baugenehmigung benötigt.

    Es wird die Baugenehmigung benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    entsprechend der Satzung der Gemeinde

    Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung

    Entsprechend der gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beträgt die Gebühr 57,70 bis 86,60 Euro .

    Entsprechend der gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beträgt die Gebühr 57,70 bis 86,60 Euro .

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2016 (von: Goldberg, Kati)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)