Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer - Festsetzung

    Beschreibung

    Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

    Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung

    Hausnummern vergibt das Stadtbauamt, Abteilung Geoinformation und Vermessung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, auf schriftlichen Antrag des*der Grundstückseigentümers*in, des*der Erbbauberechtigten oder eines*einer Bevollmächtigten auf Grundlage der Satzung über die Vergabe von Straßennamen- und Hausnummernschildern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 

    Die Hausnummer wird nach Erteilung der Baugenehmigung oder im vereinfachten Genehmigungsverfahren vergeben (§ 3 Abs. 1 S. 5 der Satzung).

    Antragstellung und Pflichten der Eigentümer*innen: 
    Die Eigentümer*innen von Grundstücken haben im Zuge eines Bauantrags bzw. vor Nutzungsbeginn eines Gebäudes die Vergabe einer Hausnummer bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu beantragen. Es besteht dabei kein Anspruch auf Erteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer (§ 4 Abs. 1 der Satzung).

    Die Hausnummernvergabe ist gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gebührenpflichtig (§ 8 der Satzung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Ansprechpartner

    60.3 Geoinformation und Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4151(Sekretariat)

    Fax: +49 3834 8536-4184

    E-Mail: vermessung@greifswald.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag zur Vergabe einer Hausnummer

    Beantragung der Vergabe/änderung einer/von Hausnummer/n für das Einfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus/Reihenhaus/ Doppelhaus/ Eckhaus des Grundstück.es...


    Hinweis 60.3 Vermessung:

    Stichwörter

    Digitale Daten, Digitale Stadtgrundkarte, Festpunkte, Geobasisdaten, Geoinformation, Geoportal, Hausnummer, Hausnummernantrag, Hausnummernvergabe, Höhendaten, Höhenfestpunkte, Lagefestpunkte, Mietspiegel, Vermessung

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung

    Antrag (Formular beigefügt)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung

    Es wird die Baugenehmigung benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    entsprechend der Satzung der Gemeinde

    Hinweise für Greifswald: UHGW - Hausnummer - Festsetzung

    Entsprechend der gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beträgt die Gebühr 57,70 bis 86,60 Euro .

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Hausnummernvergabe, Hausnummervergabe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de