Hausnummer - Festsetzung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
SG 1.2 - Immobilienmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9.00-12.00 Uhr Di 9.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr Mi geschlossen Do 9.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr Fr 9.00-12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mirko Zink
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03971 835241
Fax: 03971 835220
Telefon mobil: 0151 57139366
E-Mail: M.Zink@anklam.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016
Stichwörter
Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe