Hausnummer - Festsetzung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Liegenschaften
Aktuelles
Sachbearbeiterin Liegenschaften
Beschreibung
- Grundstücksangelegenheiten
- Versicherungsangelegenheiten
- Vergabe von Hausnummern
- Datenschutzbeauftragte
- Beauftragte für das Informationsfreiheitsgesetz
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz am Gebäude
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag:      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 038294 702-47
E-Mail: y.harnack@neubukow-salzhaff.de
Formulare
Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016
Stichwörter
Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe