Hausnummer - Festsetzung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Ordnung / Sicherheit / Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 36 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnanbindung
Linie:- Regionalbahn: Bahnanbindung Berlin-Stralsund
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:00 Uhr Hinweis: Gerne auch nach Terminvereinbarung!
Kontakt
Kontaktperson
Herr Karlo Weber (Sachbearbeiter/in)
Herr Christoph Ruchay (Sachbearbeiter/in)
Internet
Bankverbindung
Amt Stargarder Land
Empfänger: Amt Stargarder Land
IBAN: DE48 1505 1732 0030 0140 82
BIC: NOLADE21MST
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
Formulare
Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016
Stichwörter
Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe