Hausnummer - Festsetzung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cindy Müller (Sachbearbeiterin)
Herr Paul Frahm (Sachbearbeiter)
Frau Andrea Hess (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00
BIC: NOLADE21WRN
Bankinstitut: Müritz-Sparkasse
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20
BIC: GENODEF1WRN
Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG
Formulare
Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016
Stichwörter
Hausnummernvergabe, Hausnummervergabe