Hausnummer - Festsetzung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Amt Penzliner Land
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Fernverkehr
Linie:- Bus: Buslinie 12
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Girocard
Bankverbindung
Amt Penzliner Land
Empfänger: Amt Penzliner Land
IBAN: DE90 1505 0100 0300 0214 02
BIC: NOLADE21WRN
Bankinstitut: Müritzsparkasse Waren
Formulare
Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016
Stichwörter
Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe