Hausnummer - Festsetzung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09 - 12 und 13 - 17 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 07.30 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039833 28035
Fax: 039833 28032
Formulare
Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016
Stichwörter
Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe