Hausnummer - Festsetzung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Amt Malchin am Kummerower See
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Malchin
Empfänger: Stadtkasse Malchin
IBAN: DE16 1203 0000 0000 3011 27
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Formulare
Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer
Büro des Bürgermeisters und Stadtbauhof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03994 640222
E-Mail: buegermeister@malchin.de
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Malchin
Empfänger: Stadtkasse Malchin
IBAN: DE16 1203 0000 0000 3011 27
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016
Stichwörter
Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe