Hausnummer - Festsetzung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Hansestadt Demmin
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:45 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03998 223134
Fax: 03998 256333(Nebenstelle)
Telefon Festnetz: 03998 256-0
E-Mail: hansestadt@demmin.de
Kontaktperson
Herr Dr. Michael Koch (Bürgermeister)
Frau Rowena Delies (Gleichstellungsbeauftragte)
Frau Bianca Hacker (Sachbearbeiterin; Sekretärin)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Formulare
Antrag zur Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
entsprechend der Satzung der Gemeinde
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung am 26.07.2016
Stichwörter
Hausnummervergabe, Hausnummernvergabe