Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Hinweise für Ludwigslust: Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
Meldebehörde Ludwigslust
Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust
Frau Kristin Grunau
Telefon: 03874 526-185
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)
Frau Menia Sulimma
Telefon: 03874 526-186
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)
Meldebehörde Ludwigslust
Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust
Frau Kristin Grunau
Telefon: 03874 526-185
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)
Frau Menia Sulimma
Telefon: 03874 526-186
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03874 526-109
E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Führungszeugnis, Meldestelle, Meldewesen, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten, Passwesen, Personalausweis, Reisepass
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigslust: Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
Sie haben die Möglichkeit den Widerspruch gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorzunehmen.
Sie haben die Möglichkeit den Widerspruch gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen