Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Amt Am Stettiner Haff
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle) Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle) Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)
Kontakt
Telefon Festnetz: 039779 264-0(Hauptsitz)
Telefon Festnetz: 039771 203-28(Außenstelle Ueckermünde)
Fax: 039779 26442(Hauptsitz)
Fax: 039771 203-16(Außenstelle Ueckermünde)
E-Mail: amt-am-stettiner-haff@t-online.de(Hauptsitz)
Internet
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen