Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

    • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
    • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
    • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
    • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

    Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Parkplatz: Am Markt
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG

    Stadt Ribnitz-Damgarten

    Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten

    IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2016 (von: Ewert, Lars)

    Technisch geändert am 04.06.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 04.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2016 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)