Bebauungsplan - Erläuterung
Beschreibung
Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest.
Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.
Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Zudem enthält sie die Begründung für den aus mehreren Alternativen gewählten Entwurf. Der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§ 10 (3) und (4) BauGB).
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Montag - Freitag: nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Adler (Sachgebietsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03874 4269-33
Fax: 03874 666-818
E-Mail: m.adler@amt-ludwigslust-land.de
Frau Rosemarie Milatz (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03874 4269-30
Fax: 03874 666-818
E-Mail: r.milatz@amt-ludwigslust-land.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Ref. 500 am 20.05.2016