Bebauungsplan Erläuterung

    Bebauungsplan - Erläuterung

    Beschreibung

    Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest.

    Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.

    Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Zudem enthält sie die Begründung für den aus mehreren Alternativen gewählten Entwurf. Der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§ 10 (3) und (4) BauGB).

    zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

    Ansprechpartner

    Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften

    Aktuelles

    Das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften befindet sich in der Aussenstelle des Amtes Anklam-Land Hauptstraße 74/75 in 17398 Ducherow

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74 und 75

    17398 Ducherow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039727 25057

    E-Mail: info@amt-anklam-land.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Ref. 500 am 20.05.2016

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2016

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021