Bebauungsplan - Erläuterung
Beschreibung
Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest.
Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.
Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Zudem enthält sie die Begründung für den aus mehreren Alternativen gewählten Entwurf. Der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§ 10 (3) und (4) BauGB).
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Landkreis Rostock - Amt für Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1455
18264 Güstrow
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kolakowski (Sachbearbeiter/-in)
Internet
Bankverbindung
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Ref. 500 am 20.05.2016