Bebauungsplan - Erläuterung
Beschreibung
Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest.
Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.
Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Zudem enthält sie die Begründung für den aus mehreren Alternativen gewählten Entwurf. Der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§ 10 (3) und (4) BauGB).
zuständige Stelle
Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt
Ansprechpartner
Bauordnung / Erschließung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 36
Gebühren: nein
Bahnanbindung
Regionalbahn: Bahnanbindung Berlin-Stralsund
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:00 Uhr Hinweis: Gerne auch nach Terminvereinbarung!
Bankverbindung
Amt Stargarder Land
Empfänger: Amt Stargarder Land
IBAN: DE48 1505 1732 0030 0140 82
BIC: NOLADE21MST
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Ref. 500 am 20.05.2016