Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung

    Umwandlung der Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges beantragen

    Beschreibung

    Die Umwandlung fliegerischer Lizenzen, die nach § 1 LuftPersV i. d. F. ab dem 09. Januar 1976 bis zum 30. April 2003 erworben wurden (PPL mit Beiblatt A bzw. PPL(A)-ICAO), sowie Lizenzen für Privatflugzeugführer, die gemäß § 1 der LuftPersV i. d. F. ab dem 01. Mai 2003 erworben werden konnten (PPL(A)-national) in eine Lizenz nach Teil-FCL der Verordnung 1178/2011, Teil-SFCL der Durchführungsverordnung 2018/1976 und Teil-BFCL der Durchführungsverordnung 2018/395.

    zuständige Stelle

    Für Inhaber einer Lizenz für die Besatzungen von Segelflugzeugen oder Ballonen, Leichtflugzeug-Pilotenlizenz oder Privatpilotenlizenz, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Hauptwohnsitz haben, ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit als oberste Luftfahrtbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Stelling-Straße 14

    19053 Schwerin

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular (Internet)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der umzuwandelnden Lizenz und wurden in sogenannten Umwandlungsberichten des Bundes veröffentlicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die aktualisierten Umwandlungsberichte sind unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 14 Tage bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen.

    Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind die Umwandlungsberichte noch nicht veröffentlicht. Sobald diese als NfL veröffentlicht wurden, kann eine Umwandlung der Lizenz stattfinden.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fliegerische Prüfungen/Überprüfungen richten sich nach den Vorgaben des Umwandlungsberichts.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 05.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de