Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Verlängerung

    Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges - Verlängerung

    Beschreibung

    Für die Verlängerung der Berechtigungen aus der fliegerischen Lizenz (Lizenz) ist je nach Lizenz der Nachweis einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Übungsflügen mit Fluglehrer oder Befähigungsüberprüfung durch anerkannte Prüfer zu erbringen sowie die durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit durch Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses nachzuweisen.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Referat 230.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Stelling-Straße 14

    19053 Schwerin

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der Verlängerungsbedingungen für die jeweilige Berechtigung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Persönliche Voraussetzungen:
      • durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
      • charakterliche Zuverlässigkeit
         
    • Fachliche Voraussetzungen:
      • Nachweis vorgegebener Mindestanzahl an Starts und Landungen
      • ggf. Übungsflug mit Fluglehrer
      • ggf. erfolgreich bestandene praktische Befähigungsüberprüfung, die in der Regel die Abfrage von theoretischen Kenntnissen enthält

    Nachweis von Kenntnissen der im Sprechfunkverkehr verwendeten Sprache (in der Regel Englisch oder Deutsch)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlängerung von Erlaubnissen und Berechtigungen ist vor Ablauf von deren Gültigkeit zu beantragen. Eine Erlaubnis oder Berechtigung, deren Gültigkeit abgelaufen ist, kann nur noch unter erschwerten Bedingungen erneuert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 14 Tage bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen.

    Kosten

    Es falls Kosten gemäß gültiger Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Luftfahrerscheine werden mit einer unbegrenzten Gültigkeit erteilt. Davon zu unterscheiden sind die in den Luftfahrerschein eingetragenen Berechtigungen, die einer zeitlichen Befristung unterliegen und je nach Berechtigung bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen verlängert werden können.

    Die theoretischen und praktischen Kenntnisse sowie Sprachkenntnisse müssen aufrecht erhalten bleiben.

    Weitere Informationen

    Die Verlängerung einer Berechtigung kann auch durch einen anerkannten Prüfer vorgenommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 15.04.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de