Beförderung gefährlicher Güter

    Beförderung gefährlicher Güter

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

    Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

    zuständige Stelle

    Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie des Transportmittels sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Zuständige Behörde für die Überwachung in den Betrieben und Einrichtungen ist

    1. das Bergamt in den Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen,

    2. das Landesamt für Gesundheit und Soziales in den übrigen Betrieben

     sowie im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit die Behörden der Polizei für die Beförderung auf der Straße.

    Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Sozialministerium zuständig.

    Ansprechpartner

    Für Löbnitz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Gefahrgut - Recht / Vorschriften.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2015

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Stichwörter

    Gefahrgutverkehr, Güterverkehr, Gefahrgutbeschreibung, Verkehrsaufsicht, Verkehrsregelung, Fahrtroute, Verkehrsangelegenheiten, Streckenfestlegung, Transport gefährlicher Güter, Gefahrgut, Höhenbegrenzung, Gewichtsbegrenzung, Gefahrguttransport, Lkw, Gütertransport, Gifttransport, Verkehrssicherheit, Gefahr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de