Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr beantragen

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen:

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
    • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    36.4 SG Verkehrsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Eckhardsberg 8

    17489 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8760-0(Zentrale Vermittlung)

    Fax: +49 3834 8760-9016

    E-Mail: posteingang@kreis-vg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 2 a

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
      Anzahl: 150  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
      Anzahl: 23  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Domstraße 12
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
      Anzahl: 240  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3834 8536-4282

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4281(Sekretariat)

    E-Mail: tiefbau@greifswald.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (ruhender Verkehr)
    Nutzungsgenehmigung - ruhender Verkehr
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Querung der Brücke in Wieck mit dem KFZ

    Stichwörter

    Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheines

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Gebührenrahmen: 10,20 - 767,00 EUR je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 25.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English