Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in äußerst engen Grenzen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn

    • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
    • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Sie können von der Helmtragepflicht nur befreit werden, wenn

    • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen und
    • die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels unverhältnismäßig ist.

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

    zuständige Stelle

    Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen

    Aktuelles

    Formulare und weitere Hinweise Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - Handwerker Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - sozialer Dienst Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 StVO (ruhender Verkehr) Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 22 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Querung der Brücke in Wieck mit dem KFZ Ärztliche Bescheinigung über den Zustand der Stomaversorgung Nutzungsgenehmigung für KFZ Antrag auf Sondernutzung von öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Grünflächen und dem Hafenbereich Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Parkausweise

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Lange Straße 2 a

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Domstraße 12
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
    Anzahl: 150
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
    Anzahl: 23
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
    Anzahl: 240
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark

    Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag
    • Bescheinigung des Arztes

    Voraussetzungen

    Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn Personen

    1) das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder

    2) die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

    Kosten

    Die Kosten für eine Entscheidung über eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) betragen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Vorteil zwischen 10,20 und 767,00 Euro zuzüglich weiterer Auslagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 18.05.2018

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2015 (von: Runge, Janett)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)