Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in äußerst engen Grenzen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn

    • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
    • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Sie können von der Helmtragepflicht nur befreit werden, wenn

    • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen und
    • die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels unverhältnismäßig ist.

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

    zuständige Stelle

    Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Für Anklam wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag
    • Bescheinigung des Arztes

    Voraussetzungen

    Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn Personen

    1) das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder

    2) die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

    Kosten

    Die Kosten für eine Entscheidung über eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) betragen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Vorteil zwischen 10,20 und 767,00 Euro zuzüglich weiterer Auslagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 18.05.2018

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2015 (von: Runge, Janett)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)