Architektenliste Löschung
Architektenliste - Löschung
Beschreibung
Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.
zuständige Stelle
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin
Ansprechpartner
Für Eixen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
formloser Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
- Der Antrag ist formlos zu stellen.
- Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
- Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
- Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Kosten
- Löschungsverfahren nach § 12 Absatz 1 ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern auf eigenen Antrag: 105,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2021