Architektenliste Löschung

    Architektenliste - Löschung

    Beschreibung

    Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.

    zuständige Stelle

    Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Barth (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    formloser Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
    • Der Antrag ist formlos zu stellen.
    • Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
    • Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
    • Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
    • Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    • Löschungsverfahren nach § 12 Absatz 1  ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern auf eigenen Antrag: 105,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de