Architektenliste Löschung

    Architektenliste - Löschung

    Beschreibung

    Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.

    zuständige Stelle

    Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin

    Ansprechpartner

    Für Schwerin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    formloser Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
    • Der Antrag ist formlos zu stellen.
    • Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
    • Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
    • Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
    • Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    • Löschungsverfahren nach § 12 Absatz 1  ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern auf eigenen Antrag: 105,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de