Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Beschreibung

    Innerhalb der weiterführenden Schulen können Schüler (ab) der Jahrgangsstufen 7 bis 9 in einen anderen Bildungsgang bzw. eine andere Schulart übergehen. Ein Wechsel in die nächst höhere Jahrgangsstufe des gymnasialen Bildungsganges ist möglich, wenn das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und in beiden Fremdsprachen einen besseren Notendurchschnitt als 2,5 aufweist und die Klassenkonferenz zustimmt.

    Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden die Erziehungsberechtigten darüber, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder an der Grundschule bzw. weiterführenden Schulen verbleibt. Widersprechen muss die Schulbehörde, wenn die personellen oder sächlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind oder wenn aufgrund der allgemeinen pädagogischen Bedingungen keine angemessene Förderung erfolgen kann.

    Schülerinnen und Schüler des nichtgymnasialen Bildungsganges, die mindestens das Gesamtprädikat "befriedigend" in der Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife erhalten haben, sind berechtigt, in die dreijährige gymnasiale Oberstufe überzugehen.

    zuständige Stelle

    • abgebende Schule,
    • aufnehmende Schule,
    • zuständige Schulbehörde (personelle Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht),
    • Schulträger (räumliche und sächliche Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht)

    Hinweise für Ludwigslust: Wechsel in eine andere Schulart

    • Schulträger: Stadt Ludwigslust, FB Bildung und Soziales
    • zuständige Schulbehörde:   

     Staatliches Schulamt Schwerin

    Friedrich-Engels-Straße 47
    19061 Schwerin

    Postanschrift:

    Staatliches Schulamt Schwerin
    Postfach 11 09 51
    19009 Schwerin

    Tel:  0385 588 781 04
    Fax: 0385 588 781 95

    E-Mail:
    info@schulamt-sn.bm.mv-regierung.de

    Website Staatliches Schulamt Schwerin

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigslust - Regionale Schule "Peter Joseph Lenné"

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennbahnweg 1

    19288 Ludwigslust

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03874 29162(Sekretariat/Schulleitung)

    E-Mail: schule.lenne@ludwigslust.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Schule, Schulen

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der allgemein bildenden Schule wird durch die zuständige Schulbehörde der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt. Grundlage der Entscheidung ist ein sonderpädagogisches Gutachten. Die Erziehungsberechtigten werden hierbei umfassend beraten.

    Ein Wechsel an eine Förderschule erfolgt auf Wunsch der Erziehungsberechtigten. Die Beschulung im gemeinsamen Unterricht an der Grundschule kann dann erfolgen, wenn die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die notwendigen sonderpädagogischen Maßnahmen vorhanden sind. Eine Entscheidung über die personellen Voraussetzungen trifft die zuständige Schulbehörde. Der Schulträger ist für die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen verantwortlich.

    Der Übergang in einen anderen Bildungsgang ab Jahrgangsstufe 7 erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen. Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule erstellt eine Empfehlung, ob bei einem Übergang die erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist. Damit verbunden ist eine Beratung der Erziehungsberechtigten. Die aufnehmende Schule erleichtert den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen.

    Der Einzelfall ist darüber hinaus gemäß den Regelungen der jeweils geltenden o. g. Versetzungsverordnung zu prüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 28.07.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de