Pflegeeinrichtungen
Beschreibung
Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.
zuständige Stelle
Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).
Ansprechpartner
Fachgebiet 21.10 - Sozialplanung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Kontakt
Fax: 03831 357-444529
E-Mail: FG21.10@lk-vr.de
Internet
Stichwörter
Sozialplanung
erforderliche Unterlagen
Sachverhaltsdarstellung
Voraussetzungen
Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.
Bearbeitungsdauer
Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2018
Stichwörter
Zulassung für Pflegeeinrichtungen, Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen, Zulassung zur Pflege durch Verrsorgungsvertrag