Pflegeeinrichtungen Zulassung

    Pflegeeinrichtungen

    Beschreibung

    Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Pflegeeinrichtungen LK MSE

    Übersicht der Einrichtungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplate: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/index.php?ModID=10&object=tx%2C2761.2.1&La=1&NavID=2761.8&kat=1%2C&ort=&text=pflegeheime&k_sub=1

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind in den Heimen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unterwegs, nehmen Qualitätsprüfungen vor und veröffentlichen die Prüfergebnisse nach den Kriterien des Einrichtungsqualitätsgesetzes gemäß SBG XI und XII: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/?object=tx%7c2761.2&ModID=10&FID=2037.99.1

    zuständige Stelle

    Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Allgemeines Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Krauthöferstraße 5

    17033 Neubrandenburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Sprengstoff - Antrag zum Abbrennen eines Feuerwerkes § 24 (1) 1. SprengVO - LK MSE

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sachverhaltsdarstellung

    Voraussetzungen

    Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.

    Bearbeitungsdauer

    Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Zulassung für Pflegeeinrichtungen, Zulassung zur Pflege durch Verrsorgungsvertrag, Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de