Pflegeeinrichtungen
Beschreibung
Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Pflegeeinrichtungen LK MSE
Übersicht der Einrichtungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplate: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/index.php?ModID=10&object=tx%2C2761.2.1&La=1&NavID=2761.8&kat=1%2C&ort=&text=pflegeheime&k_sub=1
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind in den Heimen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unterwegs, nehmen Qualitätsprüfungen vor und veröffentlichen die Prüfergebnisse nach den Kriterien des Einrichtungsqualitätsgesetzes gemäß SBG XI und XII: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/?object=tx%7c2761.2&ModID=10&FID=2037.99.1
zuständige Stelle
Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Allgemeines Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65932
E-Mail: Ordnungsamt@lk-seenplatte.de
Internet
Formulare
Sprengstoff - Antrag zum Abbrennen eines Feuerwerkes § 24 (1) 1. SprengVO - LK MSE
erforderliche Unterlagen
Sachverhaltsdarstellung
Voraussetzungen
Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.
Bearbeitungsdauer
Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2018
Stichwörter
Zulassung für Pflegeeinrichtungen, Zulassung zur Pflege durch Verrsorgungsvertrag, Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen